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REACH Ethanol Export

REACH Deklaration von Ethanol Exporten

Gemäss der REACH-Verordnung (EU-REACH und UK-REACH) muss die im Jahr 2024 getätigte Ausfuhr von Ethanol oder ethanolhaltigen Produkten in die Europäische Union oder in das Vereinigte Königreich bis zum 31.03.2025 an den jeweilige REACH Alleinvertreter gemeldet werden.

Es gibt Ausnahmen von dieser Meldepflicht.

Die Alcosuisse AG bietet den Kunden der Thommen-Furler Group an, diese Meldung rechtzeitig an ihren REACH Alleinvertreter zu machen. Falls Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, senden Sie uns bitte das entsprechend ausgefüllte Formulare (European Union Ethanol_Reach_Exports__2024, UK Ethanol_Reach_Exports__2024) bis zum 15.03.2025 an quality(at)alcosuisse.ch. Wir werden Ihre Meldung dann für Sie an unseren REACH Vertreter weiterleiten. Selbstverständlich unterliegt die Alcosuisse AG der Verpflichtung zum Schutz von Daten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Quality Team wenden: quality(at)alcosuisse.ch.

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